(Deutsch) Auf dem Weg zur EU-Armee (Teil II und Schluss): »Germanische Macht«
ORIGINAL LANGUAGES, 25 May 2015
Sabine Lösing und Jürgen Wagner - Informationsstelle Militarisierung
Eine gemeinsame europäische Streitkraft wäre vor allem im Interesse der Bundesrepublik. Andere Mitgliedsstaaten stellen sich deshalb quer.
13 Mai 2015 – In den europäischen Chefetagen herrscht über den machtpolitischen Mehrwert einer verstärkten europäischen Militärzusammenarbeit grundsätzlich Einigkeit. Weitgehend unstrittig ist ebenso, dass hierfür »Pooling und Sharing« (P&S), die gemeinsame Anschaffung und Nutzung von Militärgerät, eines der wichtigsten Projekte darstellt, das es voranzutreiben gilt. In Kombination mit einer zweiten zentralen Initiative, dem Konzept von den »Rahmennationen«, soll dies eine mehrfache Machtkonzentration zur Folge haben: Die Regierungen der Nationalstaaten sollen sowohl gegenüber den nationalen Parlamenten als auch gegenüber EU-Kommission und EU-Parlament gestärkt werden, wobei dies lediglich für die großen Mitgliedsländer gelten soll, während den kleinen und mittleren EU-Ländern der Platz am Katzentisch zugewiesen wird.
Eine »Europäisierung» des Militärbereichs, also die Kompetenzverlagerung an EU-Kommission und EU-Parlament unterbleibt damit nahezu vollständig. Obwohl die BRD diese Initiativen voll mitträgt und häufig sogar angestoßen hat, deutet derzeit viel darauf hin, dass sie als Führungsmacht zu weitergehenden Schritten in Richtung einer EU-Armee bereit wäre. Der Grund liegt darin, dass Berlin in den letzten Jahren erfolgreich die Schaltzentralen in Brüssel unter seine Kontrolle gebracht hat. Überspitzt formuliert wäre eine »Europäisierung« gleichbedeutend mit einer »Germanisierung« im Militärbereich, und genau deshalb bremsen Großbritannien und zunehmend auch Frankreich sämtliche Bestrebungen in diese Richtung aus.
Entmachtung der Parlamente
Es ist zwar mehr als fraglich, ob sich die teils auf bis zu 120 Milliarden Euro geschätzten jährlichen Einsparpotentiale durch P&S auch nur ansatzweise realisieren lassen werden. Ganz unabhängig davon ist die Initiative aber auch noch aus einem vollkommen anderen Grund überaus attraktiv: Aktuell dient sie als wichtigstes Argument, um nationale parlamentarische Befugnisse ein für allemal auszuhebeln. Der eigentliche Haken an P&S ist die Frage der demokratischen Kontrolle über gemeinsame und geteilte Militärkapazitäten. Denn die nationalen Parlamente verfügen in einigen EU-Ländern, unter anderem auch hierzulande, (noch) über erhebliche Mitspracherechte, insbesondere was die Zustimmung zu Auslandseinsätzen anbelangt.
Dabei ist natürlich ein Szenario, in dem der Bundestag einen von der Regierung befürworteten Einsatz kippen würde, nur schwer vorstellbar. Und auch das Tempo, mit dem angeblich eine Entscheidung herbeigeführt werden muss, ist lediglich ein vorgeschobenes Argument: »Niemals war die Beteiligung des Parlamentes ein Hindernis«, versicherte denn auch Hans-Peter Bartels (SPD), der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, am 14. März 2014 in einer Rede vor dem Bundestag. Dennoch hat der Parlamentsvorbehalt eine überaus wichtige Funktion: Er zwingt dazu, über den Sinn bzw. Unsinn von Militäreinsätzen öffentlich zu verhandeln und ein Mindestmaß an Rechenschaft darüber abzulegen. Genau hier ergibt sich aus der Debatte um P&S ein militaristischer »Kollateralnutzen«. Denn damit, so das Argument, dürfe es nicht mehr passieren, dass der Bundestag – und sei es nur theoretisch – dem Einsatz von gemeinsam angeschafftem und/oder genutztem Militärgerät die Zustimmung versagen könnte. Dieser Mangel an »Verlässlichkeit« sei der wesentliche Stolperstein, der deshalb aus dem Weg geräumt werden müsse, damit P&S vorankomme.
So heißt es in einem »Positionspapier zur Europäisierung der Streitkräfte« der SPD-Bundestagsfraktion von Ende 2014: »Wer eine europäische Armee anstrebt, muss für seine Partner berechenbar und verlässlich sein. […] Einige Fähigkeiten sind redundant in den Streitkräften der EU vorhanden, andere sind interdependent, d.h. diese sind in der EU/NATO nur einmal vorhanden und die beteiligten Nationen sind aufeinander angewiesen, um sie zur Wirkung bringen zu können. Für solche Fähigkeiten könnte der Ausstieg nur eines beteiligten Partners den Einsatz unmöglich machen. Es sind jedoch Prozesse mit einem Höchstmaß an Verlässlichkeit notwendig.«
Wie in Deutschland die Parlamentsbeteiligung am »besten« reformiert werden könnte, damit beschäftigt sich derzeit eine Kommission unter Leitung des ehemaligen Verteidigungsministers Volker Rühe die in absehbarer Zeit ihre Vorschläge präsentieren will. Wohin die Reise geht, zeichnet sich bereits seit einiger Zeit ab. Der Tagesspiegel schrieb in seiner Ausgabe vom 21. März 2015: »Noch muss der Bundestag bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr zustimmen. Eine Europäische Armee könnte das ändern. ›Es kann sein, dass wir das deutsche Recht ändern müssen‹, sagt die Verteidigungsministerin. […] Mit den Konsequenzen aus der Europäisierung nationaler Streitkräfte, unter anderem für den Parlamentsvorbehalt, befasst sich in Deutschland die ›Rühe-Kommission‹, die nach dem früheren Verteidigungsminister Volker Rühe (CDU) benannt ist. Sie soll im Frühsommer ihren Bericht vorlegen. Ihr Mitglied Roderich Kiesewetter (CDU) sagt: ›Niederländer und Polen wären schwer enttäuscht, wenn ein von ihnen gewünschter Einsatz gemeinsamer Einheiten am Bundestag scheitert. Wer integrierte Streitkräfte aufbaut, erwartet Verlässlichkeit – sie von uns und wir von ihnen.‹«
Ein Abbau nationaler Kontrollmöglichkeiten ist grundsätzlich abzulehnen. Dies gilt umso mehr dann, wenn gleichzeitig keine Stärkung des EU-Parlaments erfolgt, das derzeit in der Außen und Sicherheitspolitik faktisch nichts zu sagen hat. Seine diesbezüglichen »Kompetenzen« finden sich in Artikel 36 des EU-Vertrags, in dem es heißt, die Abgeordneten würden »gehört« und darüber »unterrichtet«, was sich im Militärbereich abspielt, sie dürften auch »Anfragen oder Empfehlungen« an den Rat richten, aber mitnichten entscheiden bzw. mitreden. Nichts deutet aktuell darauf hin, dass irgend jemand ernsthaft beabsichtigt, an diesem Zustand etwas zu ändern und das EU-Parlament mit substantiellen Befugnissen auszustatten. Demzufolge soll also alles darauf hinauslaufen, die nationalen Parlamente zugunsten der Regierungen zu entmachten, die sich so maximale Befugnisse in Fragen der europäischen Militärpolitik verschaffen wollen.
Die »Rahmennationen«
Neben P&S ist aktuell vor allem auch das Rahmennationskonzept von Bedeutung, dessen Kern, die Aufstellung und Organisation multinationaler Truppenverbände, allerdings alles andere als neu ist. Schon im November 1987 wurde zum Beispiel die Deutsch-Französische Brigade ins Leben gerufen, die 1993 dem 60.000 Mann starken Eurokorps unterstellt wurde. Ein weiteres prominentes Beispiel sind die 2004 beschlossenen EU-Battlegroups, auch wenn diese multinationalen schnellen Eingreiftruppen mit etwa 1.500 Soldaten jeweils nur für ein halbes Jahr aufgestellt werden. Darüber hinaus gibt es zahlreiche multinationale Verbände, häufig allerdings basierend auf einer Kooperation kleinerer EU-Staaten. Doch genau diese »Patchworkrealität« wird in der Bundeswehr augenscheinlich kritisch betrachtet. Claudia Major, stellvertretende Leiterin der Forschungsgruppe Sicherheitspolitik an der regierungsnahen Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), stellte dazu 2011 fest: »In der Praxis kooperieren die europäischen Streitkräfte jedoch vor allem partiell, wie etwa Belgien und die Niederlande im Marinebereich.« Die Europäische Verteidigungsagentur liste derzeit 80 verschiedene Projekte auf. Diese glichen in der Summe einem »Flickenteppich« und seien nur »wenig auf europäischer Ebene abgestimmt«.¹
Mit dem Argument, Kooperationsprojekte müssten künftig systematischer ablaufen, bewirbt Deutschland seit 2013 das Konzept der »Rahmennationen«. Die SWP beschreibt die Kernelemente des Vorhabens folgendermaßen: »Die Idee ist, dass kleinere Armeen ihre wenigen verbliebenen Fähigkeiten an eine große Rahmennation andocken, die das organisatorische Rückgrat bildet. […] Dem Konzept zufolge sollen die Europäer Cluster bilden: Gruppen aus kleineren und größeren Staaten sollen sich künftig intensiver darüber absprechen, wer dauerhaft welche Geräte und Truppen bereithält. Die Führung des Clusters übernimmt jeweils die ›Rahmennation‹. Diese bringt vor allem die militärische Grundausstattung in die Kooperation ein, also Logistik, Führungseinrichtungen etc. An dieses Rückgrat docken die kleineren Armeen ihre Spezialfähigkeiten an, etwa Luftabwehr oder Pioniere.«
Dies hat natürlich seinen Preis: »Die Großen müssen das Funktionieren des Rahmens politisch, militärisch und finanziell langfristig in Aussicht stellen können. Im Gegenzug werden sie politische Führung beanspruchen. […] Die Umsetzung des Konzepts liefe darauf hinaus, dass sich die europäischen Staaten militärisch um die wenigen großen Länder organisieren, die bis auf weiteres ein breites Fähigkeitsspektrum vorhalten werden, also Deutschland, Frankreich, Großbritannien, vielleicht auch Italien und die Türkei.« Auffällig abwesend in dieser Aufzählung ist etwa ein Land wie Polen, das über beachtliche militärische Fähigkeiten verfügt, dennoch werde Warschau dem SWP-Papier zufolge mit dem Rahmennationskonzept »faktisch abhängig von der Sicherheitspolitik Berlins.«²
Es dürfte daher nicht weiter verwundern, dass sich in Ländern wie Polen keine Begeisterung breit macht. So wird in einem Beitrag des polnischen »Centre for Eastern Studies« nicht mit Kritik gespart: »Sollte das deutsche Rahmennationskonzept voll umfänglich implementiert werden, könnten die kleineren Partner des deutschen Clusters langfristig militärisch und damit auch politisch von den deutschen militärischen und politischen Entscheidungen abhängig werden. […] Jedenfalls haben die deutschen Ideen wenig mit einer europäischen Armee zu tun, die als eine supranationale Struktur nach Vorbild nationaler Armeen verstanden wird und über deren Einsatz die EU-Kommission oder der Rat entscheidet, möglicherweise mit dem Europäischen Parlament als koentscheidendes Gremium.«³
Souveränitätsverluste
In der Tat beschleicht die kleinen und mittleren EU-Länder völlig zu Recht die Sorge, bei wesentlichen Entscheidungen zur europäischen Militärpolitik künftig über wenig bis gar keine Mitspracherechte mehr zu verfügen. Ihre Skepsis bezüglich der aktuellen Pläne zur EU-Militärkooperation ist also vollkommen nachvollziehbar. Traditionell tun sich Staaten mit einer Einschränkung oder Verringerung ihrer Hoheitsrechte in diesem hochsensiblen Bereich extrem schwer. Weshalb, begründet Heinz Gärtner, Direktor des »Österreichischen Instituts für Internationale Politik« in der österreichischen Tageszeitung Die Presse vom 30.3.2015: »Denkbar ist für Gärtner eine EU-Armee nur, wenn sich Europa in Richtung eines Bundesstaates entwickelt, mit einer gemeinsamen Regierung und mit dem Gewaltmonopol auf europäischer Ebene. Dann könne es auch eine europäische Armee mit einer Kommandozentrale in Brüssel geben. Ob das die EU-Länder wollen, sei allerdings fraglich: ›Denn dann fällt die Entscheidung über Leben und Tod in Brüssel.‹«
Der erneute Vorstoß des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker zum Aufbau einer EU-Armee vom März dieses Jahres erfreute sich in der BRD allerdings quer durch das politische Spektrum großer Beliebtheit. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen und auch Kanzlerin Angela Merkel (beide CDU) begrüßten den Vorstoß ebenso wie der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Hans-Peter Bartels, und Außenminister Frank-Walter Steinmeier (beide SPD). Als eine »hervorragende Idee« bezeichnete auch der Grünen-Außenpolitiker Omid Nouripour die jüngste EU-Armee-Initiative. Dem Vorhaben stünden allerdings einige »Elefanten« im Weg. Eine EU-Armee sei unrealistisch, »solange es nicht eine europäische Außenpolitik gibt« (Spiegel online, 9.3.2015).
Der Grund, weshalb eine »Europäisierung« des Rüstungsbereiches augenscheinlich präferiert wird, dürfte darin liegen, dass dies als der »effizienteste« Weg zur Steigerung der militärischen Schlagkraft erachtet wird: »Intergouvernementale Zusammenarbeit bedeutet eine vertiefte Zusammenarbeit der EU-Staaten, ohne jedoch eine mit Souveränitätsabgabe verbundene Integration zu vollziehen. Es wäre die Fortsetzung der bislang eingeschlagenen Zusammenarbeit auf EU-Ebene. Beispiele dafür sind die schnellen Krisenreaktionsverbände der EU, die multilateralen EU-Battlegroups (EUBG). Sie könnten bis zu einem gewissen Grade als Nukleus einer europäischen Armee fungieren, denn hier haben die EU-Staaten in begrenztem Rahmen eine intensive Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen, etwa Führungsfähigkeit, geübt. Da jedoch Wehrrecht, Ausrüstung oder ähnliches nicht europäisiert sind, können die EUBG nicht als Blaupause für eine EU-Armee dienen. Die EUBG zeigen zudem, dass die intergouvernementale Zusammenarbeit in Sachen Effektivität und Effizienz schnell an ihre Grenzen stößt und zudem nur sehr langsam Ergebnisse zeitigt. Allerdings ist es die von den EU-Staaten derzeit einzig akzeptierte Zusammenarbeitsform im militärischen Bereich.«?
Ginge es also um reine Effizienzerwägungen, müsste mit der bisherigen Praxis der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit zugunsten zielgerichteter Maßnahmen in Richtung einer EU-Armee gebrochen werden. Hierfür wäre jedoch wohl zumindest eine Verständigung unter den drei ökonomisch stärksten EU-Mitgliedsstaaten erforderlich, wovon man aktuell allerdings meilenweit entfernt ist. An dieser Stelle drängt sich deshalb eine letzte zentrale Frage förmlich auf: Weshalb legen deutsche Entscheidungsträger mehr Bereitschaft an den Tag, Kompetenzen in Sachen Krieg und Frieden an Brüssel abzutreten, als dies bei ihren Kollegen in Frankreich und Großbritannien augenscheinlich der Fall ist?
Brüssel steht drauf, Berlin ist drin
Nicht zuletzt in London und Paris dürfte es bleibenden Eindruck hinterlassen haben, auf welch ruppige Art und Weise die Bundesregierung im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise ihre Fähigkeit und ihre Bereitschaft unter Beweis gestellt hat, ihren Willen in diesem Bereich gegen andere EU-Länder durchzusetzen. Hinzu kommen die teils offen artikulierten Forderungen nach einem »deutschen Europa« und die Tatsache, dass heutzutage dort, wo »Brüssel« draufsteht, häufig »Berlin« drin ist: »Brüssel wird heute stärker von deutschen Interessen und Strategien geprägt denn je. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat Deutschland die Schlüsselposten in den EU-Institutionen erobert und Strukturen geprägt, die auch die selbstbewusste Juncker-Kommission binden. Europa spricht heute nicht nur deutsch, wie CDU-General Volker Kauder schon 2011 proklamierte. Es denkt und handelt mittlerweile auch deutsch, nach in Deutschland geprägten Modellen und Regeln. […] Insgesamt hat es die Bundesregierung verstanden, sich in den EU-Institutionen eine zentrale Rolle zu sichern. Die alte Klage über einen ›profranzösischen Bias‹ in Brüssel hat sich erledigt; die deutsche Personalpolitik hat ganze Arbeit geleistet. Fast alle strategisch wichtigen Positionen werden heute von Deutschen besetzt, was verständlicherweise nicht überall auf Begeisterung stößt. Der britische Economist machte sich über die ›teutonische Union‹ lustig und die französische Libération warf Merkel vor, im Alleingang das ›Casting‹ zu bestimmen.«?
Hans-Gert Pöttering gab schon 2011 die Marschrichtung vor: »Die Schuldenkrise in einigen EU-Ländern macht noch einmal offenkundig, was längst hätte klar sein müssen: Von einer gemeinsamen Währung profitieren alle, und daher müssen sich auch alle an die Spielregeln, an die vertraglichen Grundlagen der Währungsunion halten. […] In der Finanz- und Wirtschaftspolitik haben die Eurostaaten entscheidende nationale Kompetenzen schon an die supranationale Ebene übertragen. Es ist an der Zeit, dies auch im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu wagen.«?
Angesichts der deutschen Vorherrschaft in der EU und solcher Töne hält sich aktuell sogar der Enthusiasmus für strikt intergouvernementale Maßnahmen in Grenzen, ganz zu schweigen von einer Bereitschaft, substantielle Kompetenzen im Militärbereich an die supranationale Ebene zu übertragen. So äußerte sich etwa der britische Premier David Cameron zu Junckers Vorschlägen: »Unsere Position ist absolut klar. Für die Verteidigung sind konkrete Staaten und nicht die Europäische Union zuständig.« (Sputnik, 10.3.2015)
Und selbst aus Frankreich kommen eher zurückhaltende Töne und zwar wohl aus nicht gänzlich anderen Gründen. Schon einmal, 1954, versenkte die französische Nationalversammlung mit dem Pleven-Plan zum Aufbau einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) ein ähnliches Vorhaben. Louis Terrenoire, der damalige Generalsekretär der Gaullisten, hatte den Plan ein Jahr vor seinem Scheitern folgendermaßen kritisiert: »Acht Jahre nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus sind die diplomatischen Bestandteile der germanischen Macht wiederhergestellt. Wenn die europäischen Integrationspläne, vor allem die Europäische Verteidigungsgemeinschaft, verwirklicht werden sollten, wird künftig über die deutsche Vorherrschaft kein Zweifel mehr möglich sein.« (Der Spiegel, Nr. 38/1953)
Anmerkungen
1 Major, Claudia: Legitimation und Umrisse einer Europa-Armee, Reader Sicherheitspolitik 2011. Der Reader Sicherheitspolitik erscheint online im Auftrag des Bundesministers der Verteidigung und des Generalinspekteurs der Bundeswehr im Rahmen der Truppeninformation. Siehe readersipo.de
2 Major, Claudia, Mölling, Christian: Das Rahmennationen-Konzept. Deutschlands Beitrag, damit Europa verteidigungsfähig bleibt, SWP-Aktuell, November 2014
3 Gotkowska, Justyna: Germany’s idea of a European army, OSW (Centre for Eastern Studies) 25.3.2015
4 Major 2011
5 Bonse, Eric: Europa tickt deutsch, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 3/2015, S. 5–8
6 Kaldrack, Gerd F./Pöttering, Hans-Gert: Vorwort, in: dies. (Hg.): Eine einsatzfähige Armee für Europa. Zur Zukunft der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik nach Lissabon, Wiesbaden 2011, S. 7–9, S. 7
____________________________
Submitted by TRANSCEND member Benno Fuchs.
Go to Original – imi-online.de
DISCLAIMER: The statements, views and opinions expressed in pieces republished here are solely those of the authors and do not necessarily represent those of TMS. In accordance with title 17 U.S.C. section 107, this material is distributed without profit to those who have expressed a prior interest in receiving the included information for research and educational purposes. TMS has no affiliation whatsoever with the originator of this article nor is TMS endorsed or sponsored by the originator. “GO TO ORIGINAL” links are provided as a convenience to our readers and allow for verification of authenticity. However, as originating pages are often updated by their originating host sites, the versions posted may not match the versions our readers view when clicking the “GO TO ORIGINAL” links. This site contains copyrighted material the use of which has not always been specifically authorized by the copyright owner. We are making such material available in our efforts to advance understanding of environmental, political, human rights, economic, democracy, scientific, and social justice issues, etc. We believe this constitutes a ‘fair use’ of any such copyrighted material as provided for in section 107 of the US Copyright Law. In accordance with Title 17 U.S.C. Section 107, the material on this site is distributed without profit to those who have expressed a prior interest in receiving the included information for research and educational purposes. For more information go to: http://www.law.cornell.edu/uscode/17/107.shtml. If you wish to use copyrighted material from this site for purposes of your own that go beyond ‘fair use’, you must obtain permission from the copyright owner.
Read more
Click here to go to the current weekly digest or pick another article:
ORIGINAL LANGUAGES: